Office 2021 Professional Plus | Windows
- Direktversand per Mail
- Schnelle & unkomplizierte Installation
- Umfangreicher Kundensupport
- Unschlagbar günstiger Preis
- Autorisierter Händler aus Deutschland
Informationen zum Preis
Durch den Kauf von hohen Stückzahlen von Produktschlüsseln bei unseren Distributoren haben wir die Möglichkeit unsere Produktschlüssel zu einem so günstigen Preis anzubieten. Durch unser automatisiertes Warenwirtschaftssystem und der Tatsache, dass wir lediglich virtuelle Produkte verkaufen sparen wir jegliche Liefer- und Lagerkosten.
Diese Version ist für WINDOWS! Die Version für MAC erhalten Sie hier: Office 2021 Home & Business MAC
- Microsoft Office Word 2021
- Microsoft Office Excel 2021
- Microsoft Office Outlook 2021
- Microsoft Office Access 2021
- Microsoft Office Powerpoint 2021
- Microsoft Office OneNote 2021
- Microsoft Office Publisher 2021
- Prozessor : 1,6 Gigahertz (GHz) oder schneller, 2-Kern.
- Speicher : 4 GB RAM; 2 GB RAM (32-Bit).
- Festplatte 4,0 GB verfügbarer Speicherplatz.
- Betriebssystem Windows 10, Windows Server 2019
- Versand via E-Mail (inkl. Downloadlink + Anleitung)
- Kostenfreie Lieferung innerhalb von Sekunden
- Funktionsgarantie - Kompetenter und schneller Support
Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.
Sie erwerben hier einen Produktschlüssel. Es handelt sich hier um eine, nachdem Erschöpfungsgrundsatz, „erschöpfte Programmkopie“ und keine Lizenz.
Der Erwerb des Produktschlüssel ermöglicht Ihnen die sachgemäße Nutzung der Software.
Es handelt sich um einen Auszug aus einem Volumenlizenzvertrag.
Der Produktschlüssel ist ohne Zeitbeschränkung nutzbar und laut Microsoft Lizenzbestimmungen für eine Aktivierung auf einem Gerät vorgesehen.
Eine Aktivierung auf mehreren Geräten ist untersagt.
Nähere Informationen zu den Lizenzbedingungen der jeweiligen Produkte finden Sie auf der Website des Herstellers.
Sollte der Rechner, auf dem die Software genutzt wird, formatiert, neuaufgesetzt oder Änderungen an der Hardware vorgenommen werden, so kann nicht gewährleistet werden, dass der Produktschlüssel weiterhin auf dem PC funktioniert.
Wir von Shopsoft24 verkaufen nur rechtmäßig erworbene Artikel!
Das bedeutet, sofern der Artikel in der Überschrift/Beschreibung mit „OEM“ (Original Equipment Manufacturer) gekennzeichnet wurde, dass die entsprechende Kopie der mit dem Produktschlüssel zusammenhängenden Software von allen Geräten, Datenträgern, sonstigen Speichermedien, einschließlich Cloud-Diensten gelöscht oder unbrauchbar gemacht wurde.
Ist keine Kennzeichnung als „OEM“ in der Artikelbeschreibung/Überschrift des Artikels vorhanden, so hat auch der Ersterwerber lediglich einen Produktschlüssel erhalten und die entsprechende Software vom Hersteller heruntergeladen.
Auch hier wurden sämtliche zum Produktschlüssel zugehörigen Programmkopien auf allen Festplatten, Datenträgern, Cloud-Diensten und sonstigen Speichermedien deaktiviert oder entfernt.
Es ist gestattet Updates & Verbesserungen für ihr Produkt von der Internetseite des Herstellers zu beziehen & zu installieren.
Der Produktschlüssel ermöglicht die sachgemäße Nutzung der Software und der Funktionsumfang, sowie Leistung & Handhabung entspricht der Vollversion im Einzelhandel.
Damit sind die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer „erschöpften Programmkopie“ erfüllt.
Damit ist der Handel mit OEM-Versionen in Deutschland völlig legal.
Entdecken Sie jetzt auch die Vorteile von OEM-Versionen für sich und erwerben Sie Original Microsoft Produkte zum unschlagbar günstigen Preis bei Shopsoft24 !
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG).
Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 06. Juli 2000 entschieden, dass betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat.
Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren.
Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 03. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden.
Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.
Wertersatzpflicht:
Sollten Sie den Produktschlüssel aktivieren, so gilt hier der Wertersatz in Höhe des geleisteten Kaufpreises. Somit entfällt ein Rückgaberecht für diesen Produktschlüssel.
Denn dabei handelt es sich um Güter, die nach Aktivierung nicht mehr weiter zu verkaufen sind. Daher ein Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kann gemäß § 357 Abs. 3 S.1 BGB verlangt werden,
wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen wird und der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zur ihrer Vermeidung informiert wurde.
Widerrufsbelehrung (für digitale Inhalte)
Bei dem Erwerb digitaler Inhalte (z.B. Produktschlüssel zur Aktivierung von Software) können Sie der der sofortigen Ausführung des Vertrages ausdrücklich zustimmen.
Dann wird Ihnen der Produktschlüssel noch vor Ablauf der Widerrufsfrist zugesandt, allerdings erlischt mit der Ausführung des Vertrages auch ihr Widerrufsrecht.
Mit dem Sofortkauf des Angebots, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass sobald der Auftrag ausgeführt ist (Erhalt der Ware per Email/Textnachricht), ihr Widerrufsrecht erloschen ist. Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.
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